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Abrechnung über einen Virtuellen Zählpunkt

Entscheidet sich ein oder mehrere Mieter für einen anderen Stromanbieter, den diese frei wählen dürfen, wird selbstverständlich kein Zähler “umgeklemmt” sondern es wird über ein Virtuelles Zählpunkt Verfahren abgerechnet.

Physikalisch jedoch verbraucht der Mitbewohner weiter den Strom aus der Eigenerzeugungsanlage.

Die Strommenge wird jedoch vom Bezugsstromzähler des Summenstromzählers subtrahiert und direkt dem Endkunden berechnet.

Jeder Endkunde ( Mieter ) hat Anspruch auf einen Diskriminierungsfreien und unentgeltlichen Zugang zum Strommarkt.

Rund um den Mieterstromvertrag

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