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KWK-Infozentrum

Hauptzollamt

KWK Anlagen sind immer von der Energiesteuer befreit ! Deshalb können Betreiber diese vollständig oder teilweise, beim zuständigen Hauptzollamt in Form einer Energiesteuer Rückvergütung beantragen. Diese haben Sie beim Brennstoff Lieferant zunächst bezahlt.

Ab dem 01.07.2020 wird nur noch ein Antrag, der über das neue Online Portal erstellt wurde akzeptiert. Hier der Link nach Zoll.de

Auf der Startseite im Suchfeld “1135” eingeben ( oben rechts das Feld mit der Lupe )

Dann den “ Antrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme ( § 53a EnergieStG (2020 )) auswählen

Ausfüllen und oben links die Daten speichern, indem man eine Datei runterlädt ( XML mit Pfeil nach unten ) und auf dem eigenen Rechner speichert. Also nicht vergessen die Datei für das nächste Jahr zu speichern, im nächsten Jahr einlesen, dann geht es ganz schnell.

Links daneben die .pdf erzeugen lassen, ebenfalls runterladen, diese dann ausdrucken und an den vorgesehenen Stellen unterschreiben.

Im Anschluss am Haupt Formular muss nun noch nach dem Formular “1139” gesucht werden ( = Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen ) und dies ebenfalls ausgefüllt, gespeichert, ausgedruckt und unterschrieben werden.

Dann noch alles mit der letzten Energierechnung die den kompletten beantragten Zeitraum enthalten muss, zum HZA senden.

Dies geht in vielen Fällen auch per e-mail, der Autor macht alles per DE-Mail Einschreiben.

 

Tipp: Viele Service Partner erstellen für ein kleines Entgelt die Formulare für Sie, einfach mal nachfragen.

 zum Bh Stand zum letzten Jahreswechsel im Dachs >>>

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