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Hauptzollamt

KWK Anlagen sind immer ( lebenslang ) von der Energiesteuer befreit ! Betreiber können diese vollständig oder teilweise, beim zuständigen Hauptzollamt in Form einer Energiesteuer Rückvergütung beantragen. Diese haben Sie beim Brennstoff Lieferant zunächst bezahlt.

Leider wurde im Jahr 2023 der Antrag völlig neu gestaltet, der über das Online Portal erstellt werden kann. Hier der Link zum Zoll.de , hier auf der Startseite im Suchfeld “1135” eingeben ( oben rechts das Feld mit der Lupe )

Dann den “ Antrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme ( § 53a EnergieStG ) auswählen

Ausfüllen und oben links die Daten speichern, indem man eine Datei runterlädt ( XML mit Pfeil nach unten ) und auf dem eigenen Rechner speichert. Also nicht vergessen die Datei für das nächste Jahr zu speichern, im nächsten Jahr einlesen, dann geht es ganz schnell. Im Jahr 2023 kann man leider die Vorlagen von 2021 für das Steuerjahr 2022 nicht mehr hochladen, da das Formular neu gestaltet wurde!

Links daneben die .pdf erzeugen lassen, ebenfalls runterladen, diese dann ausdrucken und an den vorgesehenen Stellen unterschreiben.

Im Anschluss am Haupt Formular muss nun noch nach dem Formular “1139” gesucht werden ( = Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen ) und dies ebenfalls ausgefüllt, gespeichert, ausgedruckt und unterschrieben werden.

Dann noch alles mit der letzten Energierechnung die den kompletten beantragten Zeitraum enthalten muss, zum HZA senden.

Dies geht in vielen Fällen auch per e-mail, der Autor macht alles per DE-Mail Einschreiben.

 

Viele Service Partner erstellten für ein kleines Entgelt die Formulare für Sie, leider haben Hauptzollämter dies unter Hinweis auf das Steuerberatungsgesetz unterbunden. Sehr Bürger unfreundlich !

Es ist auch normalerweise nicht Aufgabe des Steuerberaters die Energiesteuer für eine KWK Anlage vom HZA erstatten zu lassen, es sei denn man beauftragt ihn ausdrücklich damit.

 zum Bh Stand zum letzten Jahreswechsel im Dachs >>>

 zu Tätigkeitseinschränkungen durch das HZA >>>

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