Gemäß dem EEG 2017 § 62a werden Bagatellverbräuche z.B. einer vermieteten kleinen Wohnung bis 3.500 kWh / a dem Eigenverbrauch zuzurechnen. Hier werden keine EEG Umlagen fällig.
Auf die entsprechenden Whitelist und Blacklist Cases der Bundesnetzagentur wird hingewiesen.
|