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EEG Umlagepflicht und Ausnahme Privilege beim Mieterstrom

Gemäß dem EEG 2017 § 62a werden Bagatellverbräuche z.B. einer vermieteten kleinen Wohnung bis 3.500 kWh / a dem Eigenverbrauch zuzurechnen. Hier werden keine EEG Umlagen fällig.

Auf die entsprechenden Whitelist und Blacklist Cases der Bundesnetzagentur wird hingewiesen.

Rund um den Mieterstromvertrag

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