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Zur Anmeldung von Einspeisetechnik wird eine “ZEREZ” Nummer verlangt.
Nach der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind die Marktteilnehmer seit dem 1. Februar 2025 zur Nutzung
des zentralen Registers verpflichtet (vgl. § 7 Absatz 4 NELEV).
Kurz, ohne ZEREZ keine Anmeldung !
Nicht zur Freude der Kunden und Betreiber die nicht selten ein Produkt ohne ein gültiges Zertifikat
besitzen. Zur Zerez Datenbank >>>>> Zerez in der Wikipedia >>>>>
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