Grundsätzlich erhalten KWK Betreiber lediglich eine halbierte KWK - Zuschlagsdauer von 30.000 Betriebsstunden ( anstatt bisher 60.000 Bh ). Die Deckelung gilt für folgende Förderung die durch den Netzbetreiber ausgezahlt wird:
Für Einspeisungen in das öffentliche Netz werden 16 ct / kWh an Zuschlag gezahlt, für selbst genutzten Strom 8 ct / kWh.
Das heißt, die Förderung wird kurzfristiger ausgezahlt, die Höhe der Förderungssumme ändert sich nicht.
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