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vermiedene Netzentgelte für Bestandsanlagen

Bisher mussten die Stromnetzbetreiber ( VBN ) die durch die am Stromverbraucher eingespeisten Strommengen, die dadurch nicht über das Stromnetz transportiert wurde, sondern zum Beispiel im Nachbarhaus des Stromverbrauchs erzeugt wurden, durch ein sogenanntes vermiedenes Netzentgelt zu Gunsten der Eigenerzeugungsanlage vom VBN ausgeglichen werden.

Für KWK Neuanlagen die ab dem 01.01.2023 ans Netz gehen, entfällt die Vergütungspflicht des vermiedenen Netznutzungsentgeld gemäß dem NEMoG ( Netzentgeldmodernisierungsgesetz ) in Bezug auf den §120 des EnWG ( EnergieWirtschaftsGesetz )

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