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Fachbegriffe Kundenanlage

Wenn über “Kundenanlagen” gesprochen wird, ist bei Eigenerzeugungsanlagen in der Regel die auf einem Grundstück oder in einem räumlich zusammengehörenden Gebiet ndlichen Verbrauchsanlagen und Eigenerzeugungsanlagen, die praktisch nicht reguliert werden gemeint.

Eine Kundenanlage nach EnWG §3, 24a und 24b mit wenigen Verbrauchern und wenige Energiefluss, im Zweifelsfall muss eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, unterliegen nicht den energiewirtschaftlichen Regulierungen.

Sehr gern versuchen Netzbetreiber dem Betreiber auszureden, dass es sich um eine Kundenanlage handelt.

Jedoch haben verschiedene Oberlandesgerichte ( z.B. Düsseldorf und Frankfurt ) dies anders beurteilt.

 

 

 

Im Gegensatz dazu, ein geschlossenes Verteilernetz nach § 110 EnWG z.B. eine größere Zahl von Grundstücken mit einem größeren Energiebedarf. Hier muss ein Antrag bei der Regulierungsbehörde gestellt werden !

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