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KohlendioxidKOSTENAufteilungsgesetz ( CO2KostAufg )

Die Kohlendioxid Kosten müssen zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt werden.

So sollen Vermieter an den Heiz - und Warmwasser Kosten beteiligt werden, sofern dabei CO2 entsteht.

Zum Teil ist durch einen schlechten energetischen Zustand des Gebäudes auch der Vermieter für den höheren Verbrauch verantwortlich. Je Klimafreundlicher das Wohngebäude ist, desto größer ist der Anteil des Mieter.

Die Kostenbeteiligung gilt für alle Wohngebäude und gemischt genutzten Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken diesen und mit Gas oder Öl beheizt werden. Das Gesetz steht auch über den Vereinbarungen im Mietvertrag.

 

Die erforderlichen CO2 Mengen des benötigten Brennstoff können aus der Rechnung des Energielieferanten entnommen werden. Im nächsten Schritt wird mittels eines Tools, wie es z.B. bei den Herstellern der KWK runtergeladen werden kann der Wärme - vom Stromanteil getrennt.

Bei Senertec nennt sich dies kostenlose Tool aktuell “Dachs Heizkosten_2-0-4”. Dies berechnet nach der Berechnungsvorschrift VDI 2077 Blatt 3.1 die entsprechenden Anteile Rechtssicher.

Die Aufteilung hat nach dem Stufenmodell (kg CO2/m2/a) zu erfolgen, bei dem der CO2 Verbrauch pro Quadratmeter herruntergerechnet werden muss. Link zum BmWK Rechner

 

Anmerkung: Die Berechnung lt. Bundesgesetzblatt Nr. 1921 vom 26.09.2011 nach Anhang 1 Teil 3 und Änderung Bundesgesetzblatt 2354 Artikel 2 wird aufgrund der Komplexität von keinem mir bekannten Anwender vorgenommen, jedoch sollen die Endergebnisse konform sein.

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