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Brennstoffemissionshandelsgesetz ( BEHG ) für KWK - Anlagen

Eine weitere neue Reglung auch für Betreiber von Heizungen und KWK Anlagen mit fossilen Energien ist das BEHG.

Vemeiden Sie Fehler bei der neuen CO2 Bepreisung und der Weitergabe auf den Endkunden ( Kostenumwälzung ), denn dies hat große Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, führt abermals zu einer Vergrößerung des Administrationsaufwand.

Bitte unterscheiden Sie das BEHG vom TEHG = Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz für Anlagenbetreiber über 20 MW Gesamtfeuerungsleistung.

 

Die neuen Reglungen betreffen jeden Verwender von fossilen Energie wie zum Beispiel Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Diesel, Benzin und Kohle. Eine Aufteilung des CO2 Preis bei KWK Anlagen durch die Politik ist nicht erfolgt, wie dies bei gekoppelter Wärme - und Stromproduktion in KWK / BHKW`s erfolgen soll bleibt unklar.

In der Praxis besteht das zentrale Problem, welche CO2-Kosten der gesamten Brennstoffbeschaffung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf die Wärmekunden umgelegt werden können und müssen.

KWK Betreiber stellen sich zu Recht die Frage, ob und wie Preiserhöhungen aus Anlass der BEHG-Kostensteigerungen rechtlich zulässig sind.

Das eine Weiterberechnung der neuen CO2- Kosten an die Endkunden erfolgen muss, ist auf jeden Fall klar, stellt jedoch rechtlich und organisatorisch eine Herausforderung dar.

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